Erbschaft, Übertragung, Scheidung, Verkauf, Kauf - Gründe, bei denen das Finden des Immobilienwerts sinnvoll und auch oftmals notwendig ist. Ob Sie ein Objekt kaufen oder verkaufen möchten, geerbt haben oder Uneinigkeiten in der Familie bestehen. Jede Situation und jede Immobilie sind individuell und braucht daher unterschiedliche Leistungen.
Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib geprüft) bewerte ich Ihr Objekt über mein Unternehmen WeberWert neutral und unabhängig.
2016 - Ausbildung zur Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib – Deutsche Gesellschaft für Immobilienbewertung e.V.), unter Leitung von Dr. Goetz Sommer
2017 - Fortbildung 'Berücksichtigung von Bauschäden in der Verkehrswertermittlung'
2019 - Fortbildung 'ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter geprüft)'
2021 - Rezertifizierung zur Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib e.V.)
2022 - Fortbildung 'ImmoWertV21' (degib e.V.)
2023 - Rezertifizierung von 'ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter geprüft)'
2025 - Fortbildung 'Bewertung von Photovoltaik-Anlagen' (Sprengnetter)
2025 - Fortbildung 'Neuerungen im Sachwertverfahren nach ImmoWertV21' (Sprengnetter)


Je nach Ihren Bedürfnissen biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Eine Werteinschätzung beruht auf Erfahrungswerten aus dem Vermittlungsgeschäft und anderen Bewertungsmethoden. Eine Berechnung auf Basis des § 194 BauGB findet hierbei nicht statt. Der Aufbau ähnelt einem Exposé mit einer kurzen Beschreibung des Objektes. Diese Variante eigent sich, wenn Sie eine grobe Werteinschätzung für Ihr Objekt benötigen, z.B. beim Kauf oder Verkauf oder wenn Sie sich innerhalb der Familie einig sind.
Wenn Sie ein Gutachten benötigen, das zwar nicht vor Gericht, aber vor vielen Behörden Bestand haben muss, ist ein Kurzgutachten eine passende und kostengünstigere Alternative als ein Verkehrswertgutachten für Sie. Mögliche Situationen für ein Kurzgutachten sind Kauf und Verkauf einer Immobilie, Übertragung oder eine gütliche Einigung bei Scheidung oder Erbschaft.
Der Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten liegt darin, dass die Objektbeschreibung, Erläuterung des Wertermittlungsverfahrens sowie enthaltene Anlagen verkürzt dargestellt werden. Die Berechnung erfolgt hier in Anlehnung an § 194 BauGB, i.d.R. jedoch nur durch die Anwendung eines einzelnen Wertermittlungsverfahrens, das typisch für die Objektart ist. Die Bewertung von ggf. vorliegenden Baulasten und im Grundbuch eingetragenen Rechten und Lasten etc. kann zusätzlich beauftragt werden.
Das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB ist die ausführlichste Form eines Gutachtens. Neben einer detaillierten Objektbeschreibung enthält es zwei Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), eine ausführliche Begründung des ermittelten Wertes, die Berücksichtigung von Rechten und Lasten sowie eine umfangreiche Darstellung der Anlagen. Anlässe für ein Verkehrswertgutachten sind z.B. ungütliche Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung und Erbschaft, Bestand vor Finanzbehörden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.weberwert.de.